Bis 1. Juni 2018: Bezahlung wird rückerstattet.
Zwischen 1. Juni und 1. Juli 2018: 80% der Gesamtkosten (20% werden rückerstattet)
Ab 1. Juli 2018: 100% der Gesamtkosten.

Bei Erkrankung in der Sportwoche benötigen wir ein ärztliches Attest, und min. 50% der Gesamtkosten werden einbehalten, der Restbetrag wird rück überwiesen!

Weiteres finden sie in den vollständigen AGBs.