Allgemeine Geschäftsbedigungen der TENNISHELDEN für die Standorte Klagenfurter Turnverein, Turnverein St.Veit/ Glan, ASV Maria Saal, TC Schoklitsch und die Ferienkurse beim Parktennis Krumpendorf

Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, welche mit den Tennishelden (nachfolgend „TH“ genannt) abgeschlossen werden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die TH schriftlich bestätigt werden.

Aufgrund des besseren Leseflusses wird explizit auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.

Vertragsabschluss

Die Anmeldung eines Spielers stellt ein Angebot an die TH zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Die TH sind in der Annahme des Angebotes frei. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die TH das Trainingsangebot des Spielers annehmen und einen konkreten Termin zur Durchführung des Trainings mitteilt. Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TH anerkannt.

Training

Die TH bieten an ihren Standorten in ganz Kärnten Einzel-, Kleingruppen- (bis 4 Personen), Großgruppen- und Mannschaftstrainings sowie Feriencamps an.

Eine genaue Leistungsübersicht findet sich immer aktuell auf unserer Webseite unter www.tennishelden.com.

Die Einteilung von Trainingsgruppen wird vor Saison-, Camp- oder Trainingsbeginn durch die TH vorgenommen. Hierbei teilen wir die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter, ein. Auf die Wünsche der Kunden wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Diese sind jedoch unbedingt schriftlich mitzuteilen.

Bei Bedarf kann die Einteilung auch nach Trainingsbeginn noch verändert werden. Dies betrifft sowohl die Gruppenzusammenstellung als auch die Gruppengröße. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei geänderten Gruppengrößen sind eventuell anfallende Preisunterschiede unsererseits (bei Hinzukommen eines zusätzlichen Spielers) bzw. des Kunden (bei Ausfall eines Spielers) auszugleichen.

Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt den TH vorbehalten. Die TH behalten sich das Recht eines Trainerwechsels auch während der Saison vor. Ebenso ist es uns möglich, den Stammtrainer bei Verhinderung durch einen anderen Trainer vertreten zu lassen.

Der Kunde versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sowohl gesundheitliche Probleme vor dem Training als auch gesundheitliche oder konditionelle Probleme, die während des Trainings auftreten, sind dem Trainer umgehend mitzuteilen.

Trainingskosten bzw. Inkasso

Die TH-Preislisten sind immer aktuell unter www.tennishelden.com einsehbar.

Diese sind jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig.

Die Entrichtung der Kursgebühren (inklusive der Platzgebühren) erfolgt bei saisonalen Trainings nach Rechnungsstellung in der dritten Trainingswoche. Ausnahmen: Beim TC Schoklitsch sind die Platzgebühren direkt mit Manfred Schoklitsch abzurechnen. Müssen wir auf Grund des Schlechtwetters auf die KAC-Tennishalle in Klagenfurt ausweichen, ist ein extra Anteil an den Platzkosten zu entrichten, plus eventueller Lichtkosten.

Trainingssaisonen sind Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter. Für Spieler wird die Trainingsabrechnung in der Wintersaison auf zwei Raten (vor/nach Weihnachten) angeboten. Die Trainingsabrechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf die jeweils angegebene Bankverbindung einzubezahlen. Nach 14 Tagen ohne Einzahlung wird den Kunden eine erste Zahlungserinnerung ohne Mahnspesen per E-Mail bzw. Sms zugestellt.

Sollte ein Spieler seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 21 Tagen nachgekommen sein, so wird dem Kunden einerseits eine zweite Zahlungserinnerung inkl. 10 Euro Mahngebühr per E-Mail zugestellt und andererseits behalten sich die TH das Recht vor, den Spieler bis zur Einzahlung vom Training auszuschließen. In diesem Falle entfällt bei Gruppentraining die Leistungsverpflichtung der TH. Ebenso bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt bestehen.

Bei Einzelstunden ist das vereinbarte Trainingsentgelt mit Beendigung der Trainingseinheit zu bezahlen. Bei 10er-Block-Trainings muss der vorgeschriebene Betrag spätestens vor der vierten Trainingseinheit, jedoch zumindest innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, beglichen werden.

Die Kosten für die Teilnahme an extra ausgeschriebenen TH-Camps sind grundsätzlich im Voraus bzw. bei Campbeginn zu entrichten.

Bei Überweisung auf das TH-Konto senden wir auf Wunsch gerne die Einzahlungsbestätigung als Rechnung per E-Mail zu.

Ausgefallene Stunden

Einzel- und Kleingruppen-Trainings

Sofern vereinbarte Trainings im Rahmen von Einzel- oder Kleingruppen-Trainings nicht eingehalten werden können, sind diese ehestmöglich, jedoch bis spätestens 18 Uhr des Vortages an das TH-Büro unter info@tennishelden.com oder dem jeweiligen Trainer direkt abzusagen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung seitens der TH, der Anspruch auf das Trainingsentgelt (im Folgenden immer inkl. der anfallenden Platzgebühr) bleibt jedoch bestehen.

Fristgerecht abgesagte Trainingseinheiten aus Einzel- und Kleingruppen-Trainings können nach Vereinbarung mit dem TH-Büro innerhalb der Trainingssaison (Winter bzw. Frühjahr/Sommer) nachgespielt werden. Ist dies bei Einzelstunden nicht möglich, so erlischt sowohl die Leistungsverpflichtung der TH als auch der Anspruch auf das anteilige Trainingsentgelt. Bei Kleingruppen-Trainings bleibt unser Anspruch auf das Trainingsentgelt für nicht nachgespielte Trainings innerhalb einer Saison bestehen, sofern wir dem Kunden ausreichend Möglichkeiten zum Nachspielen anbieten konnten.

Steigt ein Spieler im Laufe einer Saison von einem Einzel- oder Kleingruppen-Training aus (Abbruch des fix gebuchten Trainings), so ist neben den bereits konsumierten Trainings eine Stornogebühr in Höhe von 20 Prozent des restlichen Trainingsentgeltes für die jeweilige Saison zu bezahlen (Ausnahme bei nachgewiesener längerfristiger Verletzung).

Großgruppentrainings

Im Rahmen von Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Steigt ein Spieler im Laufe einer Trainingsperiode aus einem Gruppentraining aus, so kann hierfür keine Gutschrift bzw. eine Retourzahlung gewährt werden. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Im Falle einer längerfristigen Verletzung eines Gruppenteilnehmers soll mit den anderen Gruppenteilnehmern eine interne Lösung gefunden werden. Dies ist jedoch von den Spielern/Eltern untereinander abzuklären.

Absagen seitens der TH

Trainingseinheiten jeder Art, welche durch die TH abgesagt wurden, werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten für diese Einheiten rückerstattet. Bei Krankheit eines TH-Trainers wird er nach Möglichkeit intern von einem anderen TH-Trainer vertreten. Sollte keine Vertretung gefunden werden können, bleibt die Tennisstunde bestehen, die Spieler können frei spielen. In diesem Falle sind nur die Platzkosten zu bezahlen, das Trainingsentgelt entfällt für diese Einheit.

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training wiederholt stören. Die Eltern willigen darin ein, dass ihr minderjähriges Kind bis zum offiziellen Trainingsende bzw. bis zur Abholung im Trainingsbereich verbleiben muss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des (anteiligen) Trainingsentgeltes.

Aufsicht bei Minderjährigen

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die TH können vor und nach dem Training keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für Ihr Kind vor bzw. nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten haben. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

Tennisvereins-Partner-Stützpunkte

Die Tennishelden bieten vereinsübergreifendes Tennis-, Konditionstraining an, d.h. sie übernehmen die Trainerarbeit von anderen Tennisvereinen, den Partnervereinen Klagenfurter Turnverein, Turnverein 1883 St.Veit/ Glan, ASV Maria Saal, TC Schoklitsch und dem Tennisangebot in der Tourismusgemeinde Krumpendorf.

Durch das Betreten des Grundstückes eines TH-Partners treten auch die dortigen AGBs in Kraft. Vor allem betrifft das die Bereiche „Benutzungsvorschriften“,  „Öffnungszeiten“, „Hausrecht und Haftungsausschluss“, „Vermietung der Plätze“. Die verschiedenen AGBs sind auf der Internetseite des jeweiligen Partners einzusehen bzw. sind am Standort ausgehängt.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden unsererseits elektronisch gespeichert. Alle Kunden der TH akzeptieren eine eventuelle Weitergabe ihrer Daten, die durch Buchungen, Gewinnspiele und Anmeldungen für alle Produkte entstehen, an die Sponsoren der TH. Nach Beendigung des Trainings sind die TH befugt Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.

Die TH behalten sich das Recht vor, die im Laufe der abgehaltenen Trainings bzw.durchgeführten Veranstaltungen gemachten Foto- oder Videoaufnahmen unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso erklärt sich jeder Gast (Mieter, Mitspieler, Besucher) mit dem Betreten der TH-Partner-Anlagen damit einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Der Kunde stimmt dem im Vorhinein zu.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Amtsgericht Klagenfurt wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, wobei die TH auch berechtigt sind, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können seitens der TH jederzeit aktualisiert und abgeändert werden. Die stets letztgültigen AGBs sind auf der TH-Homepage unter www.tennishelden.com/agb ersichtlich.

Stand der AGB: 13.1.2019